Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Geschäfte, Angebote und Auftragsbestätigungen von SEESAM Sonnensegel Inhaber Samuel Schwarz
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen von SEESAM Sonnensegel, Inhaber Samuel Schwarz. Abweichende Vorschriften des Vertragspartners werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Die Firma SEESAM Sonnensegel Inh. Samuel Schwarz ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Aufträge werden nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet, die zum Zeitpunkt des Versandes des Auftrags gültig waren.
2. Verbindlichkeit
Angebote sind, wenn nicht anders vereinbart, 8 Wochen gültig. Aufträge werden nur durch unsere Auftragsbestätigung rechtsgültig. Mass- und Ausführungsänderungen, Änderungen des Montageunter- grunds sowie Spezialzubehöre bewirken entsprechende Preiskorrekturen. Mehrkosten für Montage auf Fassaden mit Aussenwärmedämmung bleiben vorbehalten.
3. Urheberrecht
Alle Rechte an den von SEESAM Sonnensegel Inh. Samuel Schwarz produzierten Dokumenten, namentlich Angebote, Plänen, Zeichnungen, Designs, Bildern, gehören SEESAM Sonnensegel Inh. Samuel Schwarz. Die Weitergabe solcher Dokumente an Dritte bzw. deren Weiterverwendung ist ohne Genehmigung durch SEESAM Sonnensegel Inh. Samuel Schwarz unzulässig.
4. Produktion
Die Produktion der SEESAM Sonnensegel Inh. Samuel Schwarz entspricht den Standards und Gepflogenheiten einer Segelmacherei. Eigenheiten der gelieferten Produkte, welche sich aufgrund der segelmachereispezifischen Geräte und Produktionsweise ergeben, gelten nicht als Mängel. Für Hilfsarbeiten oder für die Anfertigung von spezial Produkten behält sich SEESAM Sonnensegel Inh. Samuel Schwarz das Recht vor, diese durch Dritte ausführen zu lassen.
5. Maße
Der Besteller ist für die Einhaltung vereinbarter Maße und Pläne verantwortlich (Lichtmass ± 5 mm). SEESAM Sonnensegel Inh. Samuel Schwarz ist berechtigt, Massdifferenzen am Bau durch Unterlagen bis 20 mm auszugleichen.
6. Farbwahl
Die Farbwahl richtet sich nach der gültigen Kollektion der Firma SEESAM Sonnensegel Inh. Samuel Schwarz und dessen Tuch Zulieferer. Für Nachlieferungen und Reparaturen sind die Lagerhaltung und die Wiederbeschaffung der betreffenden Spezialfarbe bzw. Textilkollektion nicht gewährleistet. Leichte Farbabweichungen zu früheren Lieferungen sind dabei zu tolerieren. Geringfügige Abweichungen in den Farbnuancen und im Glanzgrad, den Liefermöglichkeiten sowie Änderungen der Kollektionen bleiben vorbehalten.
7. Lieferfrist
Die Lieferfrist läuft ab definitiver Mass-, Ausführungs- und Farbbereinigung sowie Begutachtung von allfälligen Konstruktionszeichnungen bzw. Masskontrolle am Projekt. Die Lieferfrist beträgt 8 Wochen, sofern nicht anders Vermerkt. Verspätete Lieferungen infolge höherer Gewalt, Betriebsstörungen oder Materialbeschaffungsschwierigkeiten ergeben keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Vertragsannullierung. Konventionalstrafen werden nicht akzeptiert.
Sofern nicht anders vereinbart, ist die Ware vom Kunden in der Betriebsstätte von SEESAM Sonnensegel Inh. Samuel Schwarz abzuholen.
8. Montage
Die Montage muss in einem, ausnahmsweise höchstens zwei Arbeitsgängen erfolgen können. Hierfür wird der gültige Stundensatz (49€ netto/h) in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich anders im Angebot angegeben.
Sollte es durch nicht vorhergesehene Komplikationen zu Zeitüberschreitung bei den Montagearbeiten kommen, wird der Mehraufwand in Regiestunden abgerechnet. Regiearbeiten werden immer netto verrechnet.
9. Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt entsprechend dem effektiven Lieferungsumfang. Unvorhergesehene, vom Kunden bedingte, Kosten verteuernde Ausführungen werden in Rechnung gestellt. Nachträge von einzelnen Stücken, die nicht mit der Hauptlieferung fabriziert und montiert werden können, werden mit entsprechenden Kleinmengenzuschlägen in Rechnung gestellt. Allfällige Änderungen der Mehrwertsteuer-Ansätze werden auf den Termin des Inkrafttretens berücksichtigt. Dauert die Auftragsausführung länger als 6 Monate ab Auftragserteilung oder geht sie über den vereinbarten Festpreistermin hinaus, wird ein Zuschlag nach Vereinbarung in Rechnung gestellt. Als Grundlage gelten folgende Anteile in % der Totalsumme: 40% für Materialkosten, 30% für Fabrikations- und Vertriebskosten sowie 20% für Montagekosten. Abzüge, die nicht vertraglich vereinbart wurden, sind ausgeschlossen.
10. Zahlungsbedingungen ohne anders lautende Vereinbarungen
- Bei Lieferungen unter € 3000.- : 14 Tage nach Rechnungsstellung.
- Bei Lieferungen über € 3000.- : 50% bei Vertragsabschluss, Rest 14 Tage nach Lieferung.
11. Gewährleistung
Die Gewährleistungsdauer beträgt zwei Jahre ab Rechnungsdatum und beinhaltet Produkte und Leistungen von SEESAM Sonnensegel Inh. Samuel Schwarz. Etwaige Garantien auf Materialien etc. sind selbständige Garantieerklärungen der jeweiligen Lieferanten/Hersteller und begründen keinen Anspruch gegenüber SEESAM Sonnensegel Inh. Samuel Schwarz, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Barrückbehalte als Sicherstellung der Garantiepflicht sind ausgeschlossen.
Ausschlüsse
- a) Nicht unter Garantie fallen Mängel oder Schäden infolge grob fahrlässiger oder unsachgemässer Behandlung; Schäden durch Sturm, im Segel angesammeltes Wasser („Wassersäcke“), Schnee- druck oder Hagelschlag, Bedienung bei Vereisung, leichtere Abriebschäden, Ausbleichung bei Spezialfarben, Ersetzen der einem normalen Verschleiss unterliegenden Bestandteile sowie Reinigungsschäden.
- b) Galvanisch verzinkte Eisenteile haben eine den DIN-Vorschriften entsprechende Schichtdicke. Ohne zusätzlichen Farbanstrich durch den Kunden kann kein dauerhafter Rostschutz gewährleistet werden.
- c) Bei Fassaden mit Aussenwärmdämmung besteht keine Haftung für Wasserschäden.
- d) Leistungen Dritter fallen nicht unter Garantie.
Bei Garantiearbeiten muss der mühelose Zugang zu den Sonnenschutzanlagen vorhanden sein. Ersatzansprüche für Folgeschäden sind ausgeschlossen. Durch Dritte ausgeführte Reparaturen beenden die Garantie; deren Kosten werden nicht übernommen. Garantiefälle gestatten nicht, fällige Zahlungen aufzuschieben oder Schadenersatzansprüche zu stellen.
Bei Lieferungen ohne Montage beschränkt sich die Garantiepflicht auf das Material.
12. Haftung
SEESAM Sonnensegel Inh. Samuel Schwarz haftet bis zur zweifachen Summe des Vertragswertes für Sachschäden und Personenschäden – einschliesslich der Vermögensschäden, welche unmittelbar auf einen Personen oder Sachschaden zurückzuführen sind. Für Ansprüche des Kunden haftet SEESAM Sonnensegel Inh. Samuel Schwarz ausschliesslich bei rechtswidriger Absicht oder bei grober Fahrlässigkeit. Für Leistungen Dritter übernimmt SEESAM Sonnensegel Inh. Samuel Schwarz keine Haftung. Für Beschädigungen an Leitungen irgendwelcher Art und daraus entstehende Folgen lehnt SEESAM Sonnensegel Inh. Samuel Schwarz jede Haftung ab, sofern der Besteller nicht nachweisen kann, dass er bzw. sein Vertreter rechtzeitig über die Lage dieser Leitungen informiert hat.
13. Widerrufsrecht
Unsere Waren werden in aller Regel nach Kundenspezifikationen angefertigt und eindeutig auf ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten, weshalb Ihnen in diesen Fällen ein Widerrufsrecht nicht zusteht. Handelt es sich im Ausnahmefall um Waren, die nicht nach Kundenspezifikationen hergestellt und nicht eindeutig auf Ihre persönlichen Verhältnisse zugeschnitten sind, haben Sie als Verbraucher ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.
14. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag unser Eigentum.
15. Anwendbares Recht und Schlussbestimmung
Für den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.